Sportauspuff
- Sportauspuffgruppen
Sportauspuffgruppe
A
Sportauspuffanlagen
der
Gruppe A
werden
grundsätzlich mit
einer Allgemeinen Betriebserlaubniss ausgeliefert. Das bedeutet das
diese nach
§20
und §22 der STVZO nach dem Anbau durch
einen Fachbetrieb nicht mehr dem TÜV zur Begutachtung
vorgeführt werden müssen.
Der
Anbau
dieses
Sportauspuffes
erfordert also keine extra Abnahme, sie lassen die
allgemeine
Betriebserlaubniss der Fahrzeugs nicht erlöschen,
und man
kann, solange man die
ABE
mitführt, ohne Eintrag in die
Fahrzeugpapiere weiterfahren.
Zu diesen
Sportauspuff
Gruppe A gehören in der Regel die
bekannten
Endschalldämpfer
und
Doppelendschalldämpferanlage
aus den großen
Tuningkatalogen.
Sportauspuff
Gruppe N
Ein
Sportauspuffanlage
der
Gruppe N
ist nicht für den
Straßenverkehr zugelassen. Hier liegt zwar nahezu immer eine
ABE oder
eine
EWG
bei, allerdings gelten diese nur für das
Endrohr.
Eine
Gruppe
N
Auspuffanlage ist eigentlich nicht für den
Betrieb mit einem Serienfahrzeug im Bereich der
STVZO gedacht.
Allerdings ist es durchaus möglich diesen einen
Gruppe N Auspuff
in die
Fahrzeugpapiere
eintragen zu lassen.
Allerdings sollte man auf jeden
Fall vor dem Einbau einen entsprechenden Fachmann zu Rate ziehen, der
in der Lage ist eine entsprechende
Sportauspuff-Abnahme
zu machen. Es empfiehlt sich
auf jeden Fall dafür zu sorgen das die gesamte Anlage
keinerlei Beschädigungen aufweist, und das die
gesetzlichen
Grenzwerte für
Auspuffanlagen im
Bereich Schadstoffemmissionen und Lautstärke
eingehalten werden !
Auspuffgruppe S
Als letzte
Auspuff-Gruppe
sollten hier die
Gruppe S
Anlagen (S für
serienmäßig) nicht fehlen. Die
Vorteile der
serienmäßigen Auspuffanlagen liegen
natürlich auf der Hand !
Keine der hier genannten
Auspuffanlagen ist in der Lage eine bessere Passform, und eine
längere Lebensdauer bei ähnlichem Preis erzielen.
Natürlich ist das verbauen einer
Serienauspuffanlage
kein Tuningakt,
aber es kann schnell notwendig werden, die Originalanlage wieder
einzubauen.
Worauf
sollte man beim Auspuff achten ?
Für welche Gruppe sie sich auch immer entscheiden, sollten sie
auf jeden Fall immer darauf achten das sie nur mit genehmigter
Auspuffanlagen
herumfahren, denn das fahren einer zu lauten, und oder
nicht
zugelassenen Sportauspuffes kann sehr schnell sehr teuer
werden! Die
Strafrechtliche Komponente hier geht von der einfachen
Ordnungwiedrigkeit bis hin zur kompletten Stilllegung des Fahrzeugs und
einem Starfverfahren führen.
Wichtig ist vor allem das man nicht nur
Teile seines Sportauspuffes
austauscht,
um andere später zu ergänzen, sonder entweder ganz,
oder garnicht anfängt hier ein Tuning vorzunehmen, dann sollte
man auf jeden Fall eine vollständige Änderung
vornehmen, oder gleich ganz die Finger davon lassen, denn es macht
keinen Sinn sich die komplette Auspuffanlage durch einzelne
Druckveränderungen
im Auspuffsystem zu zerstören.
Ein
vernünftiges
Auspuff-Tuning
sollte auf jeden Fall immer im ganzen
erfolgen.